Home
Wir über uns
Service
Festinstallation
Angebote
Gebrauchtgeräte
Öffnungszeiten
Referenzen
Jobs
Kontakt
So finden Sie uns
AGB
Impressum
Sitemap

 

1) Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen. Von

unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Sämtliche von unseren

Geschäftsbedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform,

mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Fracht, Porto, Versicherung und

sonstigen Versandkosten ab Lager. Der Abholer muß sich bei der Abholung durch einen

gültigen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein,

muß er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht vorlegen. Die Rücklieferung der gemieteten Geräte hat durch Übergabe an unsere Mitarbeiter in unserem Unternehmen zu erfolgen.

3) Bei Übergabe der Geräte unterzeichnet der Abholer einen Lieferschein oder Mietvertrag. Mit seiner Unterschrift erkennt der Abholer

für den Kunden verbindlich an, daß sich die Geräte in einwandfreiem Zustand befinden. Außerdem erkennt er mit seiner Unterschrift

für den Kunden ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

4) Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; Ist dies nicht möglich, sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden

Miettag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Miettag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der

hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns

nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

5) Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn

er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung zu vertreten haben.

Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen- nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine Solche nicht von den Gegebenheiten

her unmöglich ist- nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der

vereinbarten Vergütung verpflichtet.

6) Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie

insbesondere nicht verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen

Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z. B. durch

Pfändung).

7) Der Kunde hat die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand erhalten. Jegliche Veränderungen an den

Mietgegenständen sind dem Kunden untersagt. Sollten sich bei Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, sind wir davon sofort in

Kenntnis zusetzen, um für Ersatz sorgen zu können. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sein denn, daß die

Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die

Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht

von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort schriftlich

anzuzeigen.

8) Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie obengenannt; Das

heißt, wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten

Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von

uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Kunde hat die vereinbarte

Vergütung zu entrichten.

9) Die Gefahr des Untergangs, Verlustes und des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des

Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Er sichert uns zu, die gemieteten Geräte in einem einwandfreien

Zustand zurück zu geben. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigungen und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der

Mietgegenstände.

DIE GERÄTE SIND NICHT VERSICHERT, DER MIETER TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG!

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht Worms.

11) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche

Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen –in den Grenzen des

AGB-Gesetzes, soweit dies gelten sollte-soweit wie möglich entspricht.

c. Phonhaus 2016 | info(at)phonhaus.de