1) Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen. Von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Sämtliche von unseren
Geschäftsbedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform,
mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Fracht, Porto, Versicherung und
sonstigen Versandkosten ab Lager. Der Abholer muß sich bei der Abholung durch einen
gültigen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein,
muß er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht vorlegen. Die Rücklieferung der gemieteten Geräte hat durch Übergabe an unsere Mitarbeiter in unserem Unternehmen zu erfolgen.
3) Bei Übergabe der Geräte unterzeichnet der Abholer einen Lieferschein oder Mietvertrag. Mit seiner Unterschrift erkennt der Abholer
für den Kunden verbindlich an, daß sich die Geräte in einwandfreiem Zustand befinden. Außerdem erkennt er mit seiner Unterschrift
für den Kunden ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
4) Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; Ist dies nicht möglich, sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden
Miettag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Miettag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der
hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns
nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
5) Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn
er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung zu vertreten haben.
Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen- nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine Solche nicht von den Gegebenheiten
her unmöglich ist- nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6) Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie
insbesondere nicht verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen
Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z. B. durch
Pfändung).
7) Der Kunde hat die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand erhalten. Jegliche Veränderungen an den
Mietgegenständen sind dem Kunden untersagt. Sollten sich bei Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, sind wir davon sofort in
Kenntnis zusetzen, um für Ersatz sorgen zu können. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sein denn, daß die
Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die
Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht
von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort schriftlich
anzuzeigen.
8) Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie obengenannt; Das
heißt, wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten
Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von
uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Kunde hat die vereinbarte
Vergütung zu entrichten.
9) Die Gefahr des Untergangs, Verlustes und des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des
Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Er sichert uns zu, die gemieteten Geräte in einem einwandfreien
Zustand zurück zu geben. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigungen und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der
Mietgegenstände.
DIE GERÄTE SIND NICHT VERSICHERT, DER MIETER TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG!
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht Worms.
11) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen –in den Grenzen des
AGB-Gesetzes, soweit dies gelten sollte-soweit wie möglich entspricht.